Wie setzen sich meine Preise zusammen?

Für die Erstattung von Gerichtsgutachten wird die Vergütung durch
das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in der
jeweilig gültigen Fassung geregelt.

Beratung
  • für Beratungen im Vorfeld eines Gutachtens oder um die Notwendigkeit eines Gutachtens festzustellen
  • Die Gutachtenerstattung erfolgt im Rahmen eines Werkvertrages (§631 BGB)

 85,- €/Std.

Privatgutachten
  • für die Erstattung von Privatgutachten oder auch Schiedsgutachten (üblicher Abrechnungssatz, in Anlehnung an das JVEG)
  • Auslagen wie Fotos, Dateien, Fahrtkosten, Übernachtungen usw. werden gesondert vergütet

 85,- €/Std.

Projekte
  • für projektbegleitende Tätigkeiten

    Ein detailiertes Angebot finden Sie hier

69,- /Std.

Konzepte
  • für das Erstellen von Sanierungskonzepten,  das Erarbeiten von
    Instandsetzungsvorschlägen sowie für Lösungen zur barrierefreien Nutzung von Objekten

69,- €/Std.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.



Projektbegleitende Tätigkeiten werden im Rahmen eines Dienstvertrages (§611 BGB) abgewickelt. Hierzu zählen:

  • das Überwachen bzw. die Koordination von Leistungen, um eine vertragsgerechte Ausführung der einzelnen Werke sicher zu stellen
  • das Durchführen oder Begleiten von Abnahmen
  • das Prüfen und Bewerten von Vorleistungen und Toleranzen von Vorgewerken
  • das Erstellen oder Prüfen von Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen
  • das Prüfen von Angeboten, Rechnungen, Aufmaßen und der kompletten Auftragskorrespondenz
  • die Kalkulation bzw. Kostenermittlung Ihres Vorhabens
  • die Begehung vor Ablauf der Verjährungsfrist (Garantie), um eventuelle Ansprüche Ihrerseits gegenüber dem ausführenden Unternehmen zu sichern

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0171 7187950 oder
06371 9172041

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